WISSENSWERTE TIPPS FÜR DEN VERMIETER
WAS IN KEINEM MIETVERTRAG FEHLEN DARF:
1. Die Vertragspartner
Wer Vermieter und wer Mieter ist, sollte im Mietvertrag genau angegeben sein. Haben mehrere Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet, entsteht eine sogenannte Solidarschuld. Das bedeutet: Alle unterzeichnenden Mieter sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass der Mietzins regelmäßig und rechtzeitig auf das Konto des Vermieters wandert.
2. Das Mietobjekt
Vermieter sollten im Mietvertrag genau festlegen, was sie vermieten. Zum Beispiel, ob bestimmte Gemeinschaftsräume mitbenützt werden dürfen – etwa eine Waschküche. Auch wenn eine Garage oder ein Parkplatz mitvermietet wird, sollte dies genau benannt werden. Wichtig sind auch die Größe des Mietobjekts in Quadratmetern und die vereinbarte Nutzungsart – privat oder gewerblich.
3. Die Vertragsdauer
Es gibt sowohl unbefristete als auch befristete Mietverträge. Bei befristeten Verträgen sollte in jedem Fall die Vertragsdauer angegeben werden. Gilt für einen Mietvertrag das Mietrechtsgesetz, beträgt die Laufzeit mindestens drei Jahre.
4. Hausordnung
In den meisten Mietshäusern gibt es eine verbindliche Hausordnung, die der Mieter gleichzeitig mit der Unterschrift unter dem schriftlichen Vertrag verbindlich zur Kenntnis nimmt. Der Hinweis auf diese Hausordnung sollte im Vertrag selbst nicht fehlen.
5. Kaution
Indem er eine Mietkaution verlangt, möchte der Vermieter sich für den Fall absichern, dass der Mieter die Wohnung beschädigt hat und daraufhin Reparaturen notwendig sein sollten. Die Höhe der Kaution sollte im Mietvertrag festgehalten werden. (maximale Höhe der Kaution laut OGH: 6 Monatsmieten)
תגובות